GDPR, EU-DSGVO – Die General Data Protection Regulation muss seit dem 25. Mai 2018 umgesetzt werden.
Genau! Der GDPR-Anwendungsbereich betrifft auch Schweizer Unternehmen, sofern diese in der Europäischen Union Produkte oder Dienstleistungen anbieten und sie personenbezogene Daten von EU-Kunden verarbeiten, beispielsweise bei einem Webshop. Auch eine Schweizer Firma, die das Verhalten von Bürgern in der EU beobachtet, etwa durch Datenanalysen von Webseiten-Besuchern fällt in den GDPR-Geltungsbereich. Globale Konzerne mit Sitz in der Schweiz, die auch Daten der EU-Niederlassung bearbeiten, sind ebenfalls betroffen.
Das Grundkonzept der GDPR ist, streng(er)e Vorschriften bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu schaffen und somit natürlichen Personen einen umfangreicheren Datenschutz zu bieten.
Die Verordnung enthält sechs Grundsätze, welche einerseits Rechte der natürlichen Personen beschreiben und andererseits Pflichtvorgaben für die Unternehmen darstellen.
Bei Zuwiderhandlung können Sanktionen von bis vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder eine Busse von 20 Millionen Euro folgen. Ein Grund mehr, GDPR-konform zu arbeiten.
Wir unterstützen Sie, Ihr Unternehmen sowie Ihre HR-Abteilung gerne dabei, die neue EU-Datenschutzgrundverordnung umzusetzen. Unser «GDPReady Paket» umfasst einen umfangreichen Analyse-Workshop, die Überprüfung der aktuellen Compliance sowie die Umsetzung von allfälligen Massnahmen. Zudem erstellen wir für Sie ein Toolkit, damit Sie viele verschiedene Werkzeuge zur Hand haben, um GDPR-konform arbeiten zu können.
Wir beraten Sie gerne auf Unternehmensebene sowie spezifisch im HR. Hier finden Sie zudem weiterführende Informationen sowie unsere Kontaktangaben.
Publiziert am: 7. Februar 2018