AGB Services SAAS


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Services bzw. SaaS (Software as a Service)

1.        Geltungsbereich

1.1.    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen HR Campus AG («Anbieter») und dem Kunden («Kunde») im Zusammenhang mit den SaaS-Dienstleistungen, Implementations- und Projektleistungen sowie weiteren Beratungs-, Unterstützungs- und sonstigen Dienstleistungen des Anbieters (nachfolgend gesamthaft «Dienstleistungen»). Das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird in einer Rahmenvereinbarung (die «Vereinbarung») und den Anhängen zur betreffenden Vereinbarung festgehalten; diese AGB bilden einen Anhang zur Vereinbarung. Nachfolgend werden die Vereinbarung und die dazugehörigen Anhänge gesamthaft als «Vertrag» bezeichnet. Jede Bezugnahme auf einen «Anhang/Anhänge» ist eine Bezugnahme auf einen Anhang zur Vereinbarung.

1.2.    Eine unterzeichnete Offerte bildet Bestandteil des Vertrags, wobei der Vertrag der Offerte vorgeht, soweit sich der Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig äussert.

1.3.    Soweit Vereinbarung und/oder Anhang keine oder keine abweichende Regelung enthalten, finden auf das gesamte Vertragsverhältnis sowie das vorvertragliche Verhältnis der Parteien die AGB Anwendung.

1.4.    Die Definition «Kunde» umfasst, insofern sie tatsächlich Leistungen des Anbieters beanspruchen, die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen. Als ein verbundenes Unternehmen im Sinne des Vertrags gilt jede Gesellschaft, welche direkt oder indirekt (i) den Kunden beherrscht, (ii) vom Kunden und/oder (iii) von der gleichen übergeordneten Gesellschaft wie der Kunde beherrscht wird. Als 'beherrscht' gilt in diesem Zusammenhang eine Gesellschaft dann, wenn mindestens 50% ihrer Anteile direkt oder indirekt von der beherrschenden Gesellschaft gehalten werden oder letztere das Recht hat, direkt oder indirekt eine Mehrheit der Leitungs- oder Verwaltungsorgane zu wählen. Diese Ergänzung der Definition «Kunde» gilt für den gesamten Vertrag.

1.5.    Vorbehältlich einer nicht gemeldeten Übernutzung oder einer sonstigen nicht autorisierten Nutzung ergibt sich insbesondere aus den Anhängen, welche verbundenen Unternehmen des Kunden Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen.

2.    Leistungen des Anbieters

2.1.    Die Leistungspflichten des Anbieters werden abschliessend im Vertrag festgelegt. Es bestehen keine weiteren Leistungspflichten des Anbieters.

2.2.    Soweit die Vereinbarung oder Anhänge nicht ausdrücklich die Ablieferung eines Arbeitsergebnisses vorsehen, schuldet der Anbieter kein Arbeitsergebnis. Der Anbieter schuldet ausschliesslich ein sorgfältiges Tätigwerden.

2.3.    Der Anbieter hat das Recht, zur Erfüllung des Vertrags Dritte beizuziehen.

3.    Cloud Services

3.1.    Cloud Service und Cloud Provider

Um für den Kunden IT-Infrastruktur wie etwa Rechenkapazität, Datenspeicher, Netzkapazität oder auch fertige Software («Software») über eine Internet-Verbindung bereitzustellen, ohne dass diese auf dem lokalen Rechner des Kunden installiert sind (gesamthaft «Cloud Services»), zieht der Anbieter spezialisierte Anbieter von Cloud Services («Cloud Provider») hinzu. Der Anbieter kann auf die Geschäftstätigkeit des Cloud Providers keinen direkten Einfluss nehmen. Die nachfolgenden Ausführungen (vgl. insbesondere und in nicht abschliessender Aufzählung Ziff. 3.2, 4 und 9) betreffend Cloud Services gelten stets auch für darin enthaltene Software.

3.2.    Nutzungsrecht

Soweit der Vertrag die Einräumung eines Nutzungsrechts an Cloud Services durch den Anbieter vorsieht, wird dem Kunden vom Anbieter zur Abwicklung seiner internen Geschäftsvorfälle ein nicht ausschliessliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrags sowie auf das Vertragsgebiet Schweiz und Fürstentum Liechtenstein beschränktes, nicht-übertragbares Recht zur Nutzung der Cloud Services eingeräumt.

Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst ausschliesslich die sach-, zweck- und gesetzesgemässe Nutzung der Cloud Services im Sinne des Vertrags im Rahmen des Geschäftsbetriebs des Kunden. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Ausnahmen ist es dem Kunden nicht gestattet, Cloud Services sowie Bestandteile derselben zu kopieren, zu dekompilieren, zu bearbeiten, weiterzugeben, davon abgeleitete Programme zu erstellen, damit ein Rechenzentrum zu betreiben oder die Cloud Services oder Teile davon Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde darf keine Software verwenden, welche das Funktionieren der Cloud Services ändern, erweitern oder gefährden. Weiter ist es dem Kunden untersagt, Dritten anderweitig Zugang zu den Cloud Services oder Teilen davon zu verschaffen. Der Kunde hat bei der Nutzung der Cloud Services die geltenden Gesetze (einschliesslich u.a. Ausfuhrgesetze und -bestimmungen der USA und der EU) einzuhalten. Insbesondere ist die Speicherung oder Verarbeitung von Daten mittels der Cloud Services untersagt, die:

  • diskriminierend, rassistisch, gewaltverherrlichend oder menschenverachtend sind,
  • zu Straftaten aufrufen oder diese gutheissen,
  • Pornographie beinhalten oder gegen den Jugendschutz verstossen oder
  • Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.

3.3.    Updates, Versionierung, Anpassungen

Anbieter bzw. Cloud Provider werden Patches, Updates und neue Releases innerhalb des gleichen Major-Releases der Software innert angemessener Frist nach deren Veröffentlichung durch den Hersteller der Software auf den für den Kunden relevanten Systemen installieren. Den Anbieter bzw. Cloud Provider trifft keine Pflicht, irgendwelche Anpassungen an Software bzw. Cloud Services vorzunehmen oder beim Hersteller oder bei Dritten in Auftrag zu geben.

4.    Immaterialgüterrechte

Cloud Services

4.1.    Sämtliche Immaterialgüterrechte an den Cloud Services sowie den dazugehörigen Dokumentationen (z.B. Benutzerdokumentationen) verbleiben beim Anbieter bzw. den entsprechenden Rechteinhabern.

4.2.    Der Anbieter hat das Recht, die Ideen, Konzepte und Verfahren in Bezug auf Informationsverarbeitung und IT-Dienstleistungen, welche er bei der Ausführung seiner Dienstleistungen gemäss diesem Vertrag allein oder zusammen mit dem Personal des Kunden entwickelt, bei der Ausführung von Dienstleistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.

4.3.    Der Kunde räumt dem Cloud Provider ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht-ausschliessliches, unwiderrufliches und kostenfreies Nutzungsrecht an allen Kommentaren oder Vorschlägen, die dem Cloud Provider in Verbindung mit dem Zugang auf und der Nutzung des Cloud Services mitgeteilt werden, ein, so dass diese in den Cloud Service Services umgesetzt werden dürfen.

Rechte an Ergebnissen

4.4.    Software, Softwareanpassungen, Konzepte, Know-how, Informationen, Daten, Dokumente, Unterlagen, welche dem Kunden vom Anbieter im Rahmen von Vertragsverhandlungen bzw. in Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrags zur Verfügung gestellt werden und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bestehen, sind das ausschliessliche geistige Eigentum des Anbieters. Sie dürfen vom Kunden weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt es nicht zu einem Vertragsabschluss, sind sie vom Kunden, je nach Anweisung des Anbieters, zurückzugeben oder unwiederbringlich zu löschen und dürfen nicht weiter genutzt werden

4.5.    Sofern der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, verbleiben alle Immaterialgüterrechte an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung oder der -erfüllung entstandenen oder überlassenen Software und Softwareanpassungen, Dokumentationen, Konzepten, Methoden, Arbeitsergebnissen und allen sonstigen im Rahmen des Vertrags erstellten Unterlagen und Ergebnissen ausschliesslich beim Anbieter. Dies gilt auch dann, wenn diese Ergebnisse durch die Mitarbeit oder Vorgabe des Kunden entstanden sind.

4.6.    Der Kunde erhält das unbefristete, nicht ausschliessliche Recht, diese Arbeitsergebnisse für eigene interne betriebliche Zwecke zu nutzen. Der Kunde hat kein Recht, die Arbeitsergebnisse in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben.

5.    Vergütung und Zahlungskonditionen

5.1.    Berechnung der Vergütung

Die vom Kunden für die Leistungen des Anbieters geschuldete Vergütung ist in der Vereinbarung und den Anhängen festgelegt. Die dort aufgeführten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Preisanpassungen bleiben mit Wirkung für jede Erneuerungslaufzeit vorbehalten. Das Ausbleiben einer Preiserhöhung gilt nicht als Verzicht auf eine solche.

Ist der tatsächliche Aufwand grösser als der gegebenenfalls vereinbarte Fixpreis oder das gegebenenfalls vereinbarte Kostendach, und ist dies zumindest teilweise auf unvollständige oder unzutreffende Informationen durch den Kunden, nicht ordnungs-gemässe Mitwirkung des Kunden oder andere a.o. Umstände zurück-zuführen, die nicht vorausgesehen werden konnten, oder die nach den von den Parteien angenommenen Voraussetzungen ausgeschlossen waren (z.B. Weggang/Absenz oder Absenz von relevanten Entscheidungs- bzw. Wissensträgern des Kunden), hat der Anbieter nach Abmahnung bzw. Information des Kunden das Recht, den Preis entsprechend des durch das Verhalten des Kunden bzw. des a.o. Umstands verursachten Mehraufwands zu erhöhen. Der Kausalzusammenhang zwischen nicht ordnungsgemässer Mitwirkung des Kunden bzw. a.o. Umstand und entstandenem Mehraufwand wird vermutet.

5.2.    Fakturierung, Zahlungsmodalitäten, Verzug

Soweit keiner der Anhänge eine andere Regelung vorsieht, wird die Vergütung dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt.

Die Vergütung ist bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde in Textform (einschliesslich E-Mail) und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Zahlungsverzug und hat Verzugszinsen von 5% p.a. zu bezahlen. Bei Verzug des Kunden hat der Anbieter weiter das Recht, nach schriftlicher Einräumung einer letztmaligen, zehntägigen Frist, seine Leistungen vorerst einzustellen und den Zugang zur Software zu sperren. Daraus entstehende Mehraufwände gehen zu Lasten des Kunden.

Alle Bankspesen (insbesondere Gebühren bei Auslandsüberweisungen) gehen zu Lasten des Kunden.

5.3.    Regulatorisch bedingte Kundenbedürfnisse (Controlling, Reporting, Audits)

Reports (bspw. ISAE 3402), Sicherheits- oder Compliance-Bestätigungen und dergleichen werden auf Anfrage des Kunden, soweit vorhanden bzw. verfügbar oder von vom Anbieter hinzugezogenen Dritten vermittelbar, vom Anbieter innert angemessener Frist auf Kosten des Kunden besorgt.

6.    Weitere Pflichten des Kunden

6.1.    Der Kunde hat sich vor Abschluss des Vertrags über den wesentlichen Funktionsumfang der Cloud Services informiert. Das Risiko, dass die Cloud Services nicht den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entsprechen, trägt ausschliesslich der Kunde. Technische Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten werden auf Anfrage mitgeteilt.

6.2.    Der Kunde sorgt entsprechend den Vorgaben des Anbieters für die erforderliche Infrastruktur und Arbeitsumgebung der Benutzer, bspw. Bereitstellung ausreichender Internet-Bandbreite.

6.3.    Prüfungs- und Meldepflicht bei Problemen

Der Kunde prüft jede Leistung und Lieferung des Anbieters in Bezug auf Mängel und Nutzbarkeit, bevor sie produktiv genutzt wird.

Der Kunde meldet Probleme und Mängel (insbesondere der Cloud Services) unmittelbar und in Textform (einschliesslich E-Mail).

6.4.    Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind im Vertrag festgelegt. Darüber hinaus hat der Kunde die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, welche aus Sicht des Anbieters für die Erfüllung des Vertrags nötig sind. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass dem Anbieter alle erforderlichen Informationen, Daten, Dokumente und das erforderliche Personal rechtzeitig bzw. innert angemessener Frist zur Verfügung stehen, um dem Anbieter die termingerechte Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen und Pflichten zu ermöglichen.

Der Kunde benennt einen zur Vornahme verbindlicher Entscheidungen und Anweisungen ermächtigten Vertreter sowie dessen Stellvertreter.

Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzen, so erlischt jede Pflicht seitens des Anbieters zur Einhaltung von zugesicherten Terminen und zugesicherten Verfügbarkeiten. Jegliche Haftung des Anbieters für Schäden, welche aus einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden resultieren, wird gesamthaft ausgeschlossen. Für etwaige durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehende Mehrkosten hat der Kunde aufzukommen. Eine allfällige Pflicht zur Entschädigung entsteht erst ab der Abmahnung des Kunden durch den Anbieter.

6.5.    Sachgerechte Nutzung/Meldepflicht bei Übernutzung und Erhöhung des lizenzierten Nutzungsumfangs

Der Kunde hat das Nutzungsrecht gemäss Ziff. 3.2 dieser AGB einzuhalten.

Der Kunde ist verpflichtet, jede tatsächliche Nutzung, die über den vereinbarten lizenzierten Nutzungsumfang hinausgeht, umgehend zu melden. Zudem sind Anbieter sowie Cloud Provider berechtigt, die Vertragsgemässheit der Nutzung der Leistungen, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Parameter der Bemessungsgrundlage zu überprüfen. Stellt der Anbieter, Cloud Provider oder der Kunde eine solche Übernutzung der vereinbarten Parameter der Bemessungsgrundlage fest, ist der Kunde zu einer zusätzlichen Vergütung ab dem Zeitpunkt, ab dem die Übernutzung besteht, verpflichtet.

Bei Erhöhung des vereinbarten lizenzierten Nutzungsumfangs ist der Kunde ebenfalls zu einer zusätzlichen Vergütung verpflichtet.

6.6.    Folgen einer Übernutzung oder Erhöhung des lizenzierten Nutzungsumfangs

In der Folge erhält der Kunde eine aktuelle Übersicht des lizenzierten Nutzungsumfangs sowie der Lizenzgebühren, welche ohne Unterzeichnung durch den Kunden Vertragsbestandteil wird. Eine nicht innert angemessener Frist gemeldete Übernutzung oder verweigerte Bezahlung der aufgrund der Übernutzung bzw. der Erhöhung neu anfallenden Lizenzgebühren kann eine vollständige oder teilweise Zugangsbeschränkung zu den Cloud Services nach sich ziehen.

6.7.    Zugangsschutz

Der Zugang zu den Cloud Services ist durch einen Passwortschutz gesichert. Der Kunde trägt die ausschliessliche Verantwortung für die Qualität der Passwörter und die adäquate Geheimhaltung dieser Passwörter.

7.    Ort der Erfüllung

Soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind die Leistungen des Anbieters in seinen eigenen Räumlichkeiten respektive am Betriebsort der Cloud Services (Serverstandort) zu erbringen.

8.    Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen des Anbieters mit zu übergebendem Arbeitsergebnis unmittelbar nach Ablieferung bzw. Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch den Anbieter zu prüfen. Das Abnahmeverfahren richtet sich nach den anwendbaren Bestimmungen des Vertrags. Wurde im Vertrag nichts geregelt, und sollte der Kunde keine wesentlichen Mängel (d.h. Fehler, welche die Verwendung des betroffenen Arbeitsergebnisses verunmöglichen oder eine Verwendung nur mit wesentlichen Einschränkungen ermöglichen) innerhalb der Abnahmefrist rügen, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen, vorausgesetzt, der Anbieter hat den Kunden einmal in Textform (einschliesslich E-Mail) zur Vornahme des Abnahmeverfahrens gemahnt. Darüber hinaus gelten die Arbeitsergebnisse auch dann als abgenommen, wenn der Kunde die Arbeitsergebnisse seit über zwei Monaten in der Produktion einsetzt und ihre Abnahme nicht förmlich verweigert. 

9.    Gewährleistung

Dienstleistungen

9.1.    Im Hinblick auf Dienstleistungen des Anbieters ohne zu übergebenes Arbeitsergebnis leistet der Anbieter dafür Gewähr, dass diese mit der branchenüblichen Sorgfalt vorgenommen werden.

Cloud Services

9.2.    Im Hinblick auf die Funktionalität der Cloud Services leistet der Anbieter Gewähr für die Funktionalität gemäss der durch den Cloud Provider veröffentlichten Produktdokumentation. Jegliche weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen; insbesondere leistet der Anbieter keine Gewähr für die Fehler- und/oder Störungsfreiheit der Cloud Services.

9.3.    Die Verfügbarkeit und die Performance der Cloud Services sowie die Reaktions- und Bereitschaftszeiten des Anbieters im Hinblick auf Störungen sind in den Anhängen festgehalten. Der Anbieter leistet in diesem Zusammenhang ausschliesslich Gewähr für die Einhaltung der in den Anhängen festgehaltenen Zusicherungen.

9.4.    Mängel sind jedenfalls sofort nach Feststellung in Textform (einschliesslich E-Mail) anzuzeigen, damit sie dem Cloud Provider fristgemäss zur Anzeige gebracht werden können.

9.5.    Für allfällige zur Verfügung gestellte Gratisversionen wird jegliche Gewährleistung und Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

9.6.    Bei einer Ziff. 3.2 verletzenden Nutzung ist jegliche Gewährleistung des Anbieters ausgeschlossen.

Arbeitsergebnisse

9.7.    Im Hinblick auf Dienstleistungen des Anbieters mit zu übergebendem Arbeitsergebnis leistet der Anbieter dafür Gewähr, dass die Arbeitsergebnisse der Beschreibung gemäss Vertrag entsprechen.

9.8.    Mängel an Arbeitsergebnissen gelten nur dann als Mängel im Sinne des Vertrags, wenn sie zum Zeitpunkt der Übergabe oder Abnahme des Arbeitsergebnisses vorhanden waren. Der Beweis dafür, dass der Mangel zu diesem Zeitpunkt bereits existierte, obliegt dem Kunden.

9.9.    Der Kunde hat den Mangel unmittelbar nach dessen Bekanntwerden in nachvollziehbarer Form in Textform (einschliesslich E-Mail) zu melden. Voraussetzung für die Fehlerbehebung ist die Reproduzierbarkeit des Fehlers.

9.10.    Der Anbieter schliesst jegliche Gewährleistung aus, wenn ein Mangel nicht unverzüglich in Textform (einschliesslich E-Mail) gerügt wird, wenn ein Mangel aus fehlerhaften oder unvollständigen Angaben oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden resultiert, oder wenn das Arbeitsergebnis des Anbieters vom Kunden oder Dritten verändert wurde.

9.11.    Die Problemunterstützung und Problembeseitigung durch den Anbieter stellt keine Anerkennung des Vorliegens eines Mangels dar.

Erbringt der Anbieter Leistungen im Rahmen von Fehlersuche oder ‑Behebung, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist, kann der Anbieter eine Vergütung gemäss den im Vertrag vereinbarten Konditionen verlangen. Eine allfällige Pflicht zur Entschädigung eingangs erwähnter Leistungen entsteht erst ab Mitteilung in Textform (einschliesslich E-Mail) an den Kunden durch den Anbieter trotz des Fehlens einer derartigen Verpflichtung.

9.12.    Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate beginnend mit der Abnahme. Für den Fall, dass die Abnahme durch den Kunden unberechtigterweise verweigert oder unterlassen wird, beginnt die Gewährleistungspflicht nach Ablieferung bzw. mit Bereitstellung zur Abnahme durch den Anbieter.

9.13.    Der Anbieter wird Mängel, die vom Kunden in Textform (einschliesslich E-Mail) gemeldet wurden, durch Verbesserung beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde weiterhin Nacherfüllung oder stattdessen eine angemessene Minderung verlangen. Jegliche weitere gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden, insbesondere Ersatzlieferung, werden hiermit ausgeschlossen.

10.    Haftung

10.1.    Der Anbieter haftet unbegrenzt für Schäden, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig durch den Anbieter verursacht wurden. Für allfällige Personenschäden haftet der Anbieter ebenfalls unbegrenzt, falls diese vom Anbieter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

10.2.    Darüber hinaus haftet der Anbieter ausschliesslich für direkte Schäden, welche dem Kunden nachweislich im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistungserfüllung entstanden sind, wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

10.3.    Die Haftung des Anbieters ist, soweit gesetzlich zulässig, gesamthaft begrenzt auf die Vergütung, welche ihm der Kunde für die Leistung, in deren Erfüllung der Anbieter den Schaden verursacht hat, gemäss dem Vertrag in den zwölf (12) dem Schadensereignis vorangehenden Monaten in Bezug auf wiederkehrende Gebühren bezahlt hat, also höchstens was für ein Vertragsjahr als Vergütung geschuldet ist.

10.4.    Die Haftung des Anbieters für reine Vermögensschäden, indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, eigene Aufwendungen des Kunden wie bspw. zusätzliche Personalkosten, Regressansprüche Dritter, Verzugsschäden, Schäden aus Datenverlust, Schäden aus Datenbeschädigung oder aus dem Beizug Dritter durch den Kunden resultierende Kosten sind soweit gesetzlich zulässig, gesamthaft ausgeschlossen.

10.5.    Der Anbieter haftet für das Verhalten von beigezogenen Hilfspersonen im gleichen Masse wie für sein eigenes. Für das Verhalten der Substituten übernimmt der Anbieter weder die Verantwortung noch Haftung.

10.6.    Jegliche weitere Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.

11.    Force Majeure

Weder der Anbieter noch der Kunde haften für höhere Gewalt. Kann der Anbieter trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen (namentlich, aber nicht abschliessend: Sturm, Blitz, Feuer, Erdbeben), Epidemien, Pandemien, kriegerischen Ereignissen, Streiks, Virenangriffen, Störungen der öffentlichen Verkehrs- oder Kommunikationsinfrastruktur seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. Bei einer Störung der vom Kunden genutzten Kommunikationsinfrastruktur handelt es sich nicht um einen Fall höherer Gewalt; eine solche Störung hat keinen Einfluss auf die Pflicht des Kunden, die Vergütung zu bezahlen.

12.    Geheimhaltung

12.1.    Jede Partei verpflichtet sich, alle Informationen, Daten, Unterlagen und Dokumentationen, die sie im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags von der anderen Partei erhält und an denen ein Geheimhaltungsinteresse der anderen Partei besteht, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse (samt die den Leistungen des Anbieters zugrunde liegenden Ideen, Know-how [inkl. technische Details im Zusammen-hang mit vom Anbieter zur Verfügung gestellter Software], Konzepte und Verfahren) sowie allfällige Informationen über Kunden des Kunden geheim zu halten und Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der anderen Partei zugänglich zu machen.

12.2.    Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt, soweit die fraglichen Informationen:

  • dem informierten Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren;
  • der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt, allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden oder
  • im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.

12.3.    Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht über das Ende des Vertrags hinaus.

12.4.    Die Parteien haben die in dieser Ziff. 12 beschriebene Verpflichtung durch geeignete Massnahmen auch ihren Mitarbeitenden oder beigezogenen Dritten zu überbinden.

12.5.    Der Anbieter hat das Recht, den Kunden auf seiner Website mit Logo und in seiner sonstigen Kommunikation als Referenz anzugeben.

13.    Datenherrschaft und Datenverwaltung

Die vom Kunden mittels der Software verwalteten Daten sind das ausschliessliche Eigentum des Kunden.

Für die Verwaltung der mittels der Software verwalteten Daten des Kunden ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich, soweit kein Anhang ausdrücklich eine andere Regelung vorsieht. Die datenschutzrechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personaldaten liegt in der ausschliesslichen Verantwortung des Kunden.

14.    Datenschutz

Der Schutz der Daten des Kunden ist nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzgesetzes gewährleistet und der Anbieter und allfällige vom Anbieter beauftragte Dritte werden die Daten des Kunden nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrags bearbeiten. Der Kunde räumt dem Anbieter und allfälligen vom Anbieter beigezogenen Dritten im Hinblick auf seine mittels der Software verwalteten Daten ein Speicherungs-, Kopier- und Bearbeitungsrecht ein.

Der Kunde garantiert seinerseits, dass die rechtlichen Voraussetzungen in Bezug auf die Bearbeitung personenbezogener Daten gegeben sind, sodass der Anbieter seine Leistungen als Auftragsdatenverarbeiter ohne die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erbringen kann.

15.    Verrechnungsverbot

Die Verrechnung gegenseitiger Ansprüche ist nur insoweit zulässig, als der zur Verrechnung gestellte Anspruch auf einem rechtskräftigen Urteil beruht oder von der anderen Partei rechtsverbindlich anerkannt wurde.

16.    Dauer, Kündigung und Folgen der Kündigung

16.1.    Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Die Dauer des Vertrags ergibt sich aus der Vereinbarung samt Anhängen. Wenn die Vereinbarung nichts anderes vorsieht, endet die Vereinbarung mit der vollständigen Erfüllung durch beide Parteien.

16.2.    Der Vertrag kann gekündigt werden, soweit es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt und/oder eine Kündigung ausdrücklich vorgesehen ist. Die Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus der Vereinbarung bzw. den Anhängen. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen, wobei sich die Modalitäten dieses Kündigungsrechts aus der Vereinbarung ergeben.

16.3.    Die Parteien behalten sich vor, die Vereinbarung oder einzelne Anhänge im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung durch die andere Partei, wozu u.a. der Verzug des Kunden zählt, ausserordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Eine ausserordentliche Kündigung infolge Vertragsverletzung ist jedoch erst nach unbenutztem Verstreichen einer 30-tägigen Wiederherstellungsfrist zulässig. Weiter behalten sich die Parteien die ausserordentliche und fristlose Kündigung in folgenden Fällen vor: (i) Liquidation oder Konkurs der anderen Partei, (ii) Stellung eines Begehrens um Nachlassstundung durch die andere Partei, (iii) Pfändung oder Arrest wesentlicher Vermögensbestandteile der anderen Partei.

Der Vertrag kann gesamthaft nur dann ausserordentlich gekündigt werden, wenn die Vertragsverletzung den Vertrag als Ganzes beschlägt, bzw. sich gesamthaft auf die vertraglichen Beziehungen der Parteien auswirkt.

16.4.    Nach der Kündigung des Vertrags hat der Kunde alle dem Kunden vom Anbieter zur Verfügung gestellten Materialien zurückzugeben. Die Kündigung hat die Sperrung des Zugangs des Kunden zu den Cloud Services auf den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zur Folge. Soweit der Kunde das technisch nicht selber kann oder der Kunde dem Anbieter den entsprechenden Auftrag erteilt, übergibt der Anbieter dem Kunden seine Daten vor der Sperrung (oder im Fall einer ausserordentlichen Kündigung schnellstmöglich nach der Sperrung) in einer geeigneten Form gemäss Absprache mit dem Kunden. Die Bereitstellung der Kundendaten an den Kunden wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. Danach werden die Daten beim Anbieter sowie beim Cloud Provider gelöscht.

17.    Drittbegünstigung

Der Kunde anerkennt und stimmt dem Umstand zu, dass der Cloud Provider ein beabsichtigter Drittbegünstigter des Vertrags ist und das Recht hat, dessen Bestimmungen direkt gegenüber dem Kunden durchzusetzen und Leistungen direkt dem Kunden zu erbringen, falls und nur in dem Fall, dass der Kunde die Leistungserbringung durch den Anbieter begründeterweise ausserordentlich kündigt.

18.    Schlussbestimmungen

18.1.    Die Parteien sind voneinander unabhängig. Durch den Vertrag wird keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung sowie weder ein Franchising, Joint Venture, Agentenverhältnis noch ein arbeitsvertragliches Verhältnis begründet.

18.2.    Der Vertrag ersetzt Absprachen, Korrespondenzen, Erklärungen oder Verhandlungen über den Vertragsgegenstand in sämtlichen Teilen, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich darauf verwiesen wird. Dies gilt auch für Angebote, Spezifikationen und Ausschreibungen.

18.3.    Abschluss, Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags sowie insbesondere auch von den AGB abweichende Regelungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform gemäss Gesetz (Art. 12 ff. OR). Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formgültig sind elektronische Signaturen (bspw. DocuSign). Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind ausdrücklich in den AGB oder im Vertrag statuiert (bspw. Ziff. 6.6 oben). Dies gilt insbesondere auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig.

18.4.    Kündigungen (soweit vorgesehen), Abmahnungen und Fristansetzungen durch den Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform (einschliesslich E-Mail).

18.5.    Der Anbieter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB vor. Eine solche wird dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt und gilt ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe, auf jeden Fall aber bei Ergänzung, Erweiterung oder Abschluss eines Vertrags zwischen dem Kunden und dem Anbieter, als genehmigt.

18.6.    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder ungültig sein oder werden, so betrifft dies die restlichen, gültigen Bestimmungen des Vertrags sowie die Gültigkeit des Vertrags als Ganzes nicht. Statt der ungültigen Bestimmung soll eine gültige Bestimmung Geltung haben, welche dem wirtschaftlichen Sinn der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

18.7.    Dem Kunden ist es untersagt, seine aus dem Vertrag fliessenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten.

18.8    Auf den Vertrag ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG) und des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dübendorf.

 

Version, Januar 2023


To the top